Mieten: Der Referenzzinssatz bleibt stabil

05.06.2025

Mieten: Der Referenzzinssatz bleibt stabil
Am 2. Juni 2025 bestätigte das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), dass der Referenzzinssatz für Mietverträge weiterhin bei 1,5 % bleibt. Diese Stabilität folgt auf den Rückgang im März dieses Jahres (von 1,75 % auf 1,5 %), der den Weg für zahlreiche Anträge auf Mietminderung ebnete.
Aber was bedeutet diese Beibehaltung für Immobilienfachleute? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Ein wichtiger Indikator für die Mietverwaltung

Der Referenzzinssatz wird zur Anpassung der laufenden Mieten in der ganzen Schweiz verwendet. Er wird auf der Grundlage des gewichteten Durchschnittszinssatzes der Hypothekarforderungen der Banken berechnet und auf den nächsten Viertelpunkt gerundet. Er wird vierteljährlich vom BWO veröffentlicht.
  • Ein Anstieg des Zinssatzes um 0,25 Punkte ermöglicht eine Mieterhöhung von 3 % (wenn der Mietvertrag auf dem vorherigen Zinssatz basiert).

  • Ein Rückgang um 0,25 Punkte berechtigt zu einer Mietminderung von 2,91 %.

Warum ändert sich der Zinssatz nicht?

Der durchschnittliche Hypothekenzinssatz ist von 1,53 % auf 1,44 % zum 31. März 2025 gesunken. Durch die mathematische Rundung bleibt der Referenzzinssatz jedoch bei 1,5 %. Dieser Durchschnittszinssatz müsste unter 1,38 % fallen, damit eine weitere Senkung in Betracht gezogen werden kann.
Ergebnis: Zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere automatische Mietminderung.

Praxisbeispiele

Wenn der Mietvertrag auf einem alten Zinssatz von 1,75 % (oder mehr) basiert
Der Mieter kann weiterhin eine Mietminderung beantragen.

Wenn der Mietvertrag auf einem Zinssatz von 1,25 % basiert
Der Vermieter kann eine Erhöhung in Höhe von 3 % verlangen.

Der geltende Zinssatz ist in der Regel im Vertrag oder in der letzten Mietmitteilung angegeben. Für Verwaltungen und Fachleute ist es wichtig, diesen genau zu kennen, um auf Anfragen reagieren oder diese vorwegnehmen zu können.

Und die anderen Kriterien?

Der Hypothekenzinssatz ist nicht der einzige Faktor für die Anpassung der Miete. Auch Unterhaltskosten, Teuerung (Verbraucherpreisindex) und Arbeiten, die einen Mehrwert für die Immobilie schaffen, können in die Berechnung einfließen.

Zusammenfassung

Im Juni gibt es keine unmittelbaren Änderungen, aber je nach den ursprünglichen Mietzinsen bestehen weiterhin Handlungsspielräume. Eine regelmäßige Beobachtung dieses Indikators ist daher nach wie vor unerlässlich, um die Mietverwaltungsstrategie anzupassen. Die nächste Bestandsaufnahme ist für September 2025 geplant.


Quellen
24heures.ch- Artikel
swissinfo.ch - Artikel
news.admin.ch - Artikel

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