Für Gebäude gilt ab 2023 ein CO2-Grenzwert

25.11.2019

Für Gebäude gilt ab 2023 ein CO2-Grenzwert
Um ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50% zu reduzieren, hat die Ständeratskommission Anfang September beschlossen, das CO2-Gesetz zu überarbeiten. Die Schweiz sollte daher bereits 2023 einen Grenzwert für CO2-Emissionen von Gebäuden einführen. Die Gebäude müssen im Laufe eines Jahres unter 20 kg CO2-Emissionen pro Quadratmeter fallen. Infolgedessen müssen viele Hausbesitzer ihre Heizungsanlagen wechseln oder Isolierarbeiten durchführen. Darüber hinaus wird dieser Grenzwert alle fünf Jahre gesenkt.

Der Ständerat will auch die CO2-Emissionen durch eine Reihe neuer Steuern wie z.B. auf Flugtickets oder den Benzinpreis senken. Ein Teil der durch diese neuen Maßnahmen eingenommenen Mittel, wird in einen Klimafonds fließen. Damit werden verschiedene Umweltmaßnahmen finanziert. Insbesondere sollte ein Energierenovierungsprogramm für Gebäude mit dem Ziel finanziert werden, den Stromverbrauch im Winter zu senken, aber auch ein Energieplanungsprogramm, einschließlich des Austauschs vieler Öl- und Elektroheizsysteme.

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